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   OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96   

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OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96 (https://dejure.org/1997,5972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.08.1997 - 6 U 1916/96 (https://dejure.org/1997,5972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 (https://dejure.org/1997,5972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Kommune aus den neuen Bundesländern für Schäden an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).

    Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).

  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).

    Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Er hat damit den Umstand Rechnung getragen, daß in solchen Fällen die Zielsetzung der Tätigkeit, auf die etwa bei Realakten abzustellen ist, für sich genommen eine sachgerechte Begrenzung der Staatshaftung nicht ermöglicht (BGH, NJW 1993, 1258, 1259 m.w.N.) .
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Die Klägerin berücksichtigt damit, daß die Erstattung von Kosten einer - nicht durchgeführten - Reparatur eines Hausgrundstückes gem. § 249 S. 2 BGB nicht verlangt werden kann, da der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen ist und der Geschädigte auf den Wertsummenausgleich gem. § 251 BGB verwiesen ist (BGH, NJW 1993, 1793, 1794; BGHZ 81, 385, 390) .
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Die Klägerin berücksichtigt damit, daß die Erstattung von Kosten einer - nicht durchgeführten - Reparatur eines Hausgrundstückes gem. § 249 S. 2 BGB nicht verlangt werden kann, da der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen ist und der Geschädigte auf den Wertsummenausgleich gem. § 251 BGB verwiesen ist (BGH, NJW 1993, 1793, 1794; BGHZ 81, 385, 390) .
  • BGH, 30.06.1994 - III ZB 21/94

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche des Eigentümers von

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Der Gesetzgeber hat die in Betracht kommende Anspruchsgrundlage eindeutig dem bürgerlichen Recht zugeordnet und damit selbst der Berechtigten zivilrechtliche Ansprüche zugewiesen (BGH, NJW 1994, 2488 ).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Die im Zusammenhang mit dem Vorrang der vermögensgesetzlichen Restitution gegenüber allgemein zivilrechtlichen Ansprüchen vorgetragene Überlegung, daß der Berechtigte und ein etwaiger Erwerber auseinandergehalten werden sollen (BGH, NJW 1992, 1757, 1759 = BGHZ 118, 34 ), in dem der Anspruch im Verwaltungsverfahren und nicht im direkten Streitverfahren auszutragen sei, spielt in diesem Zusammenhang jedenfalls keine Rolle, weil sich der Berechtigte bei Geltendmachung keinem schützenswerten, etwa redlichem Erwerber gegenübersieht, sondern allein dem staatlichen Verwalter.
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Über diesen Schadensersatzanspruch ist im Verfahren nach §§ 30 ff VermG zu entscheiden (Steinwachs in Kimme, § 13 Rdnr. 133 f f); der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zulässig (§ 6 a StHG ), sobald das Verwaltungsverfahren (§§ 5, 6 StHG ) abgeschlossen ist (BGH, III ZR 190/94, Beschl. v. 19.12.1995) .
  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    Die Annahme einer Anspruchskonkurrenz zwischen dem Amtshaftungsanspruch und dem Anspruch aus § 13 Abs. 1 VermG wird von der überwiegenden Literatur (Schwarz, § 13 Rdn. 118; Nethe, § 13 Rdn. 21; Kiethe, § 13 Rdn. 16; Barkam, § 13 Rdn. 17; MünchKom-BGB/Säcker/Hummert, Rdn. 1351, 1353; Ranieri, JZ 1995, 1123, 1125 f; Siegmann, ZEV 1995, 303, 304; Purps, ZOV 1996, 14; Kiethe, VIZ 1993, 521, 522) und - wenn auch nur beiläufig in einer Entscheidung zum eröffneten Rechtsweg für Ansprüche aus § 13 VermG - vom Bundesgerichtshof geteilt (BGHZ 128, 173 ff) .
  • LG Leipzig, 26.06.1996 - 3 O 7087/95
    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
    unter Abänderung des am 26.6.1996 verkündeten Urteils des Landgerichts Az.: 3 O 7087/95, die Beklagte zu verurteilen,.
  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01

    Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten;

    Der Senat schließt sich insoweit der seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1994 - III ZB 46/94 - (VIZ 1995, 227 = BGHZ 128, 173 mit zustimmender Anmerkung von Ranieri JZ 1995, 1123) überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung an (vgl. ebenso SächsOVG, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 1 S 460/97 - SächsVBl 1998, 275 ; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juni 1998 - OVG 8 L 64.98 - VG Meiningen, Beschluss vom 15. September 1998 - 2 K 1011/96 - VIZ 1999, 416; OLG Dresden, Urteil vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 - VIZ 1997, 688 ; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 8. April 1997 - 2 U 157/96 - Kiethe in: RVI, Band 2, § 13 VermG Rn. 18 f.; Säcker-Hummert in: Säcker, Vermögensrecht, § 13 VermG Rn. 20; a.A.: Steinwachs in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Band 1, § 13 VermG Rn. 147 f.; Nethe in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, § 13 VermG Rn. 19; KG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - 24 W 1966/94 - VIZ 1994, 680).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97

    Inanspruchnahme des staatlichen Verwalters für Verletzung seiner Pflicht zur

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 - wird nicht angenommen.
  • OLG Dresden, 26.03.2003 - 6 U 2074/02

    Rechenschaftslegung über staatliche Verwaltung eines nach dem

    Die Beklagte hat - unstreitig - als staatliche Verwalterin (vgl. Senatsurteil vom 20.08.1997, Az.: 6 U 1916/96) im streitigen Zeitraum die Verwaltung durchgeführt und ist daher der Klägerin für die Zeit der staatlichen Verwaltung entsprechend §§ 666, 259 BGB rechenschaftspflichtig.
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